Veröffentlicht am: 14.03.2020 um 23:02 Uhr:
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Auto und Verkehr: Anlieger frei
» Die Kombination aus Verbotsschild und Zusatzzeichen bedeutet, dass hier die Bewohner freie Zufahrt haben. Ebenso Personen, die mit ihnen "in eine Beziehung treten möchten". Das können neben privaten Besuchern z.B. Handwerker, Kaminkehrer, Hausmeister sein. Nicht erlaubt ist die Durchfahrt, um einen Weg abzukürzen. «
Quelle: ADAC motorwelt 9/2019