Veröffentlicht am: 09.04.2020 um 16:27 Uhr:
Auto und Verkehr: Bei der HU durchgefallen: Welche Fristen gelten für die Nachbesserung?
» Die Frist für die Nachuntersuchung beträgt einen Monat. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie das Auto erneut bei der Prüforganisation "vorführen". Achtung: Trotz des Zeitrahmens sind die Mängel umgehend zu beseitigen. Lässt der Fahrzeughalter die Einmonatsfrist verstreichen, muss eine neue gebührenpflichtige HU gemacht werden. 15 € Verwarnungsgeld kostet es außerdem, wenn der Verzug z.B. bei einer Verkehrskontrolle entdeckt wird. «
Quelle: Petra Zollner für ADAC motorwelt 4/2019