Veröffentlicht am: 10.08.2020 um 11:16 Uhr:
Auto und Verkehr: Abgesichert - Bin ich gesetzlich unfallversichert, wenn ich auf dem Weg zur Arbeit einen Abstecher zum Bäcker mache?
» Nein. Den besonderen Schutz durch eine gesetzliche Unfallversicherung (z.B. Bezahlung von Heilbehandlungen, Reha-Maßnahmen) auf dem Weg von zu Hause zur Arbeitsstelle haben Sie grundsätzlich nur auf dieser Strecke. Um den Versicherungsschutz zu verlieren, reicht schon eine kleine Unterbrechung, etwa wenn Sie auf diesem Weg anhalten und aussteigen, um das morgendliche Croissant beim Bäcker zu holen. Versichert sind Sie erst wieder im Auto. Müssen Sie mit dem Fahrzeug für die Brotzeit einen Abstecher machen, dann greift die Unfallversicherung erst, wenn Sie auf den ursprünglichen Arbeitsweg zurückkommen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Umwege, um den Nachwuchs in den Kindergarten oder zur Betreuung zu bringen, sind abgesichert. Ebenso Fahrten zum Treffpunkt einer Fahrgemeinschaft in die Arbeit. «
Quelle: ADAC motorwelt 12/2017