Veröffentlicht am: 27.09.2021 um 11:49 Uhr:
Recht: Wilde Streiks und Raser hinter Gittern - Unfallschaden
» Eine Versicherungsnehmerin hatte nach einem unverschuldeten Unfall ihr Fahrzeug reparieren lassen und die Rechnung an die gegnerische Versicherung geschickt. Diese weigerte sich, den Schaden komplett zu übernehmen, und erstattete nur zwei Drittel der Summe. Der ADAC der in Ausnahmefällen und zur Klärung von Grundsatzfragen Musterprozesse führt, ging für die Versicherungsnehmerin vor Gericht. Das Amtsgericht Gelnhausen verurteilte die Assekuranz zur Zahlung des gesamten Betrags plus Zinsen (Az. 53 C 902/16). «
Quelle: ADAC motorwelt 12/2018