Veröffentlicht am: 17.12.2020 um 11:33 Uhr:

Recht: Wilde Streiks und Raser hinter Gittern - Vorschaden

Vom Handy am Steuer bis zum Ausstand des Airlinepersonals - sieben Urteile, die Autofahrer und Urlauber kennen sollten - hier: "Unfallfrei" bezieht sich auf die gesamte Lebensdauer des Pkw

» Wird ein Auto mit dem Merkmal "unfallfrei" verkauft, dann bezieht sich das auf die komplette "Lebenszeit" des Fahrzeugs. Ein Käufer hatte einen Pkw mit diesem Zusatz vom Händler gekauft und später festgestellt, dass der Wagen einen Unfallschaden hatte. Daraufhin forderte er die Rückabwicklung des Kaufs. Der Verkäufer argumentierte, dass sich der Hinweis "unfallfrei" nur auf die Zeit beziehe, in der das Fahrzeug in seinem Besitz war. Das OLG Hamm gab dem Käufer Recht (Az. I-28 U 198/16). «


Quelle: ADAC motorwelt 12/2018

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