Veröffentlicht am: 28.10.2021 um 11:42 Uhr:
Recht: Wilde Streiks und Raser hinter Gittern - Verkehrssünden im Ausland
» Ein Schweizer Gericht hatte den sogenannten Gotthard-Raser, einen Deutschen, der u.a. mit 200 km/h durch den Gotthardtunnel gerast war, zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Die Haftstrafe trat der Verkehrsrowdy nicht an. Das OLG Stuttgart entschied daraufhin im Frühjahr auf Ersuchen der Schweiz, dass er eine Strafe von zwölf Monaten in einem deutschen Gefängnis absitzen muss. Voraussetzung für eine solche Inlandvollstreckung: Die Tat kann auch nach deutschem Recht mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Das war hier der Fall. «
Quelle: ADAC motorwelt 12/2018