Veröffentlicht am: 19.01.2021 um 19:18 Uhr:
Recht: Wilde Streiks und Raser hinter Gittern - Dashcam
» Sogenannte Dashcams in Fahrzeugen sind bei einem Unfall im Einzelfall als Beweis in einem Zivilprozess zugelassen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (VI ZR 233/17). Gerichte dürfen solche Aufnahmen verwenden, um einen Unfallhergang aufzuklären. Ständiges Filmen ohne Anlass bleibt aber aus Datenschutzgründen weiterhin verboten. «
Quelle: ADAC motorwelt 12/2018