Veröffentlicht am: 19.01.2021 um 19:18 Uhr:

Recht: Wilde Streiks und Raser hinter Gittern - Dashcam

Vom Handy am Steuer bis zum Ausstand des Airlinepersonals - sieben Urteile, die Autofahrer und Urlauber kennen sollten - hier: Kamera im Auto als Beweis bei Unfall erlaubt

» Sogenannte Dashcams in Fahrzeugen sind bei einem Unfall im Einzelfall als Beweis in einem Zivilprozess zugelassen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (VI ZR 233/17). Gerichte dürfen solche Aufnahmen verwenden, um einen Unfallhergang aufzuklären. Ständiges Filmen ohne Anlass bleibt aber aus Datenschutzgründen weiterhin verboten. «


Quelle: ADAC motorwelt 12/2018

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